top of page
Vision.png

Strategie schafft Klarheit. Struktur schafft Wachstum.

Wir entwickeln keine Kampagnen – wir bauen belastbare Geschäftsmodelle.
Vision Solution Pro GmbH steht für strategische Beratung mit Fokus auf Positionierung, Angebotsstruktur und wirtschaftliche Skalierung.
Klare Entscheidungen. Klare Prozesse. Nachhaltige Ergebnisse.

Zimmer mit Blick
Image by Ali Nuredini
Image by Tingey Injury Law Firm

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Vision Solution Pro GmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs-, Analyse-, Strategie-, Strukturierungs-, Marken-, Marketing- und Umsetzungsleistungen.

2.2 Die Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Geschäftsmodell- und Angebotsstrukturierung

  • Positionierungs- und Markenentwicklung

  • Marketing- und Vertriebsstrategie

  • Prozess- und Organisationsberatung

  • Operative Umsetzungsbegleitung

  • Projektmanagement

  • Workshops und Schulungen

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Vereinbarung.


3. Vertragsschluss

3.1 Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.


4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

4.1 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Fachkenntnisse.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

4.3 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin.

4.4 Strategische Empfehlungen stellen unternehmerische Entscheidungsgrundlagen dar. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.


5. Vergütung

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung:

  • nach Projektpauschale oder

  • auf Stundenbasis gemäß vereinbartem Stundensatz.

5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.4 Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

5.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB berechnet.


6. Fremdleistungen

6.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.

6.2 Kosten für externe Leistungen (z. B. Druck, Software, Werbeschaltung, technische Umsetzung) werden gesondert verrechnet, sofern nicht ausdrücklich inkludiert.


7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

7.1 Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten Konzepte, Strategien, Analysen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.

7.2 Der Auftraggeber erhält – nach vollständiger Bezahlung – ein nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

7.3 Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.


8. Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordener Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

8.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung aufrecht.


9. Haftung

9.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.

9.4 Für unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers auf Basis strategischer Empfehlungen wird keine Haftung übernommen.


10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.

10.2 Laufende Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10.3 Bereits erbrachte Leistungen sind jedenfalls zu vergüten.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Auftragnehmerin, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO). Details werden gesondert geregelt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

13.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Vision Solution Pro GmbH.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

bottom of page